Betreffend Abhängigkeiten wurde THC- und Kokainsucht angegeben (Festnahmeprotokoll vom 25. Mai 2021). Auch den Rapporten betreffend seine weiteren Begegnungen mit der Polizei ist kein Hinweis auf ein gewaltbereites Verhalten zu entnehmen. 7.5 Aus den geschilderten Ereignissen ergeben sich keine Anhaltspunkte für die Gewaltbereitschaft des Beschwerdeführers und mit Blick auf die zahlreichen Zusammentreffen des Beschwerdeführers mit der Polizei ohne einen gewalttätigen Zwischenfall erscheint auch dieser Umstand als Anhaltspunkt, welcher gegen eine Si-