Er brach mittels Schraubenzieher einen Schlüsselsafe auf und behändigte so den Zutrittsbadge zur Liegenschaft. Im Gebäudeinnern brach er einen weiteren Schlüsselkasten auf und stahl so weitere Passepartout- und Fahrzeugschlüssel. Im Anschluss entwischte er unerkannt. Im Zeitraum zwischen dem 9. Februar 2019 und 13. Oktober 2019 riss der Beschwerdeführer im J.________ gemäss Deliktsblatt vom 7. Januar 2020 dreimal den Schlüsselkasten ab und betrat so mindestens 20