K.________) und Wohnungen (zum Nachteil von L.________, M.________ und N.________ sowie O.________ und P.________) verschafft zu haben. Von den genannten Vorkommnissen ereignete sich das jüngste zwischen dem 21. Juni 2020 20:00 Uhr und dem 22. Juni 2020 um 08:00 Uhr im G.________, H.________(Ort). Der Beschwerdeführer gab am 4. August 2020 zu, in der genannten Nacht ins Hotel eingebrochen zu sein und sich zur Hotelrezeption begeben zu haben, dann aber unvermittelt und unentdeckt wieder verschwunden zu sein. Der Hotelbesitzer bemerkte die Beschädigung an der Tür erst auf Nachfrage der Polizei.