. Zusammengefasst müsse gestützt auf die Umstände, dass der Beschwerdeführer T.________, welche ihm ein Dach über dem Kopf geboten habe, bedroht habe, dass er beabsichtige, Personen, mit denen er Stress habe, mit einem Baseballschläger zu empfangen, und dass er insbesondere trotz früherer Verurteilungen wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz am 23. Juli 2020 einen verbotenen Teleskopschlagstock auf sich getragen habe, geschlossen werden, dass beim Beschwerdeführer die Gefahr bestehe, er könne bei künftigen Einbruch- oder Einschleichdiebstählen, insbesondere bei bewohnten Gebäuden, bei einer Konfronta-