Am 25. November 2021 sei zudem u.a. ein Baseballschläger sichergestellt worden. Gemäss den Aussagen des Beschwerdeführers in seiner delegierten Einvernahme vom 6. Januar 2022 hätten sie einmal zwei Stück gehabt, einer davon gehöre ihm. Sie hätten Stress mit früheren Mitbewohnern gehabt und wenn diese einmal vor der Türe gestanden wären, wären sie dann mit den Baseballschlägern dagestanden. Schliesslich weist die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass im Rahmen der Briefzensur am 10. Februar 2022 ein Brief an T.________, bei welcher der Beschwerdeführer vor seiner Verhaftung gewohnt hatte, habe zurückgeschickt werden müssen.