Der Beschwerdeführer begehe immer wieder versuchte und vollendete Einbruch- und Einschleichdiebstähle in Wohnungen, Hotels und Institutionen, welche begleitetes und betreutes Wohnen anböten. Er sei wegen Vergehen gegen das Waffengesetz vorbestraft und im nun hängigen Verfahren müsse ihm erneut eine Widerhandlung gegen das Waffengesetz vorgeworfen werden, weil er bei seiner Anhaltung am 23. Juli 2020 in S.________(Ort) einen verbotenen Teleskopschlagstock auf sich getragen habe. Am 25. November 2021 sei zudem u.a. ein Baseballschläger sichergestellt worden.