5 als einem Monat in Untersuchungshaft befunden habe, sei am 25. November 2021 erneut eine grosse Zahl von Gegenständen (bei ihm) sichergestellt worden, bei denen der Verdacht bestehe, dass sie aus Diebstählen stammten. Beim Beschwerdeführer bestehe unter diesen Umständen die grosse Gefahr, dass er bei einer Freilassung erneut Einbruch- und Einschleichdiebstähle, auch in bewohnte Gebäude, begehen werde.