4 Zusammenfassend ist festzuhalten, dass angesichts der einschlägigen Vorstrafen, der nach wie vor instabilen aktuellen Wohn- und Einkommenssituation des Beschuldigten, der hohen Anzahl Einbruchund Einschleichdiebstähle ein hohes Rückfallrisiko gegeben ist. Zudem muss auch wegen der gewählten Deliktsorte mit schutzbedürftigen Bewohnern davon ausgegangen werden, dass der Beschuldigte bei einem Rückfall erneut schwere Vergehen oder Verbrechen verübt, welche die Sicherheit anderer erheblich gefährden.