Zumindest vermochte sie es bis anhin nicht. So scheint der Beschuldigte nicht genau zu wissen, was seine Mutter arbeitet (vgl. die unterschiedlichen Angaben in der EV vom 6. Januar 2022, EV ZMG vom 8. Februar 2022), noch kennt er die Wohnung seiner Mutter und seines Stiefvaters. Das Verhältnis zu seinem Vater ist zerstritten, seine Schwester sehe er kaum. Zu seinem Stiefvater hatte er ursprünglich auch ein schwieriges Verhältnis. Seit der Trennung seiner Eltern im Jahr 2011 lebte er nicht mehr mit seiner Mutter zusammen.