Der Beschuldigte machte u.a. seinen Drogenkonsum für seine schlechte finanzielle Lage verantwortlich. Aus den Akten geht hervor, dass der Beschuldigte seit seinem 11. Lebensjahr Drogenkonsument ist. Da er über keine abgeschlossene Ausbildung verfügt, ist die Gefahr, dass er nach einer Haftentlassung schnell wieder in alte Strukturen verfällt, gross. Ihm fehlt ein stabiles und geordnetes Umfeld. Seine familiäre Bindung scheint auch nicht genügend eng zu sein, um ihn von weiteren deliktischen Tätigkeiten abzuhalten. Zumindest vermochte sie es bis anhin nicht.