(Ort) eine verbotene Waffe bei sich und ist bereits vorbestraft wegen Vergehen gegen das Waffengesetz. Der Blick auf sein Vorstrafenregister und die nunmehr ihm vorgeworfenen zahlreichen Taten zeigen eine deutliche Zunahme der Intensität seines deliktischen Willens. Der Beschuldigte ist nicht mehr bloss ein Gelegenheitsdieb. Den von ihm verübten Taten ging eine Planung und Vorbereitung voraus, zumal er unterwegs mit Handschuhen und Einbruchswerkzeug ertappt wurde.