Zuletzt sagte er anlässlich seiner Hafteröffnung vom 25. November 2021 aus, er habe sich in letzter Zeit «zämegno» und darum nicht so viel gemacht. Er sei zu gewissen Dingen, welche jetzt neu «fürecho» seien, schon befragt worden, habe diese damals aber noch abgestritten (S. 4 Z. 32 ff.). Es ist mithin auch im vorliegenden Beschwerdeverfahren unbestritten, dass gegen den Beschwerdeführer der dringende Tatverdacht besteht, seit Juli 2019 mehrfach Einschleich- und Einbruchdiebstähle sowie weitere Delikte begangen zu haben. 5.