10 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 12. Januar 2022 (EO 17 11125) wird insofern aufgehoben, als eine Einstellung wegen Tätlichkeiten erfolgt ist. Die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau wird angewiesen, die Strafuntersuchung gegen den Beschuldigten im Sinne der Erwägungen fortzusetzen.