Allenfalls hätten seine Angaben, wonach er beim Bahnhof eine Pizza habe holen wollen (vgl. Einvernahme vom 10. Dezember 2020, Z. 37 f..), beim entsprechenden Pizzarestaurant überprüft werden können. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass nach beinahe zwei Jahren noch sachdienliche Hin- 9 weise eingeholt werden können. Vor diesem Hintergrund scheint es nicht möglich, eine der Aussagen als grundsätzlich glaubhafter zu beurteilen.