Dies mache er, um sie zu verunsichern (Z. 62 f.). Seit April 2018 passierten solche Situationen permanent. Er provoziere sie immer mit seinem Auto (Z. 88). Er versuche, sie trotz der Trennung unter Druck zu setzen, mit seinem Fahrverhalten, um sie einzuschüchtern und unsicher zu machen, damit sie diese Termine [Familientherapie] nicht wahrnehme (Z. 97 ff.). 6.2 Grundsätzlich macht die Beschwerdeführerin glaubhafte Aussagen. Jedoch ist zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte und die Beschwerdeführerin an der gleichen Strasse wohnen und der Beschuldigte auf die Benützung dieser Strasse angewiesen ist.