6. Ad Drohung und Nötigung 6.1 Dieser Vorwurf betrifft einen Vorfall vom 4. Dezember 2020. Die Beschwerdeführerin wandte sich an die Polizei, weil der Beschuldigte in provozierender Weise auf sie zugefahren sei. Weiter sei er vor ihr mit einem Pneu auf das Trottoir gefahren. Sie sei erschrocken und einen Schritt zurückgewichen. Er habe das Innenlicht eingeschaltet und ihr den Mahnfinger gezeigt. Danach habe er mit seinem Zeigefinger die Bewegung gemacht, wie er ihr den Kopf abschneiden möchte (vgl. Einvernahme vom 7. Dezember 2020, Z. 59 ff.). Dies mache er, um sie zu verunsichern (Z. 62 f.).