Einmal habe er ihr auch den Arm verdreht, welcher dann angeschwollen sei (Z. 174 ff.). Das erste Mal sei es glaublich im November 2014 vorgekommen; das letzte Mal in G.________(Land) (Anmerkung der Kammer: Juli 2017). Dort habe er sie gestossen (Z. 182 f.). Sie habe die Verletzungen nie einem Arzt gezeigt (Z. 186 f.). Anlässlich der delegierten Einvernahme vom 5. Juni 2018 bestätigte sie ihre Aussagen (Z. 53 ff., Z. 256 ff.). Sie gab an, Angst vor dem Beschuldigten gehabt zu haben, da dieser sie umhergeschubst und ihre Hand eingeklemmt habe. Es sei vorgekommen, dass er ihr gegenüber gewalttätig geworden sei (Z. 213 ff.).