Es wurde die Diagnose einer Manie ohne psychotische Symptome gestellt. Die psychiatrische Behandlung wurde bei guter Erholung im September 2015 gestoppt (vgl. Bericht des Spitals F.________(Ort) vom 20. April 2018). Hinweise, dass diese Manie in Zusammenhang mit erlebter Gewalt stehen würde, ergeben sich aus den Berichten nicht. 4.5 Insgesamt enthalten die Aussagen der Beschwerdeführerin auch kaum Hinweise auf eine klare Willensbezeugung, wonach sie mit den sexuellen Handlungen nicht einverstanden gewesen war. Einzig an der Einvernahme vom 5. Juni 2018 sagte sie aus, sie habe ihm einfach nein gesagt (Z. 209).