Im Rahmen seiner Einvernahme vom 8. August 2017 im Zusammenhang mit dem gegen ihn eingeleiteten Vorverfahren wegen Drohung wurde er einzig gefragt, ob er sexuelle Gewalt gegen seine Frau ausübe. Der Beschuldigte antwortete, er wisse nicht, ob er das erzählen solle, aber manchmal würden sie drei oder vier Monate nicht miteinander schlafen. Die Beschwerdeführerin sage ihm, sie wisse gar nicht, weshalb sie mit ihm verheiratet sei, er sei kein hübscher Mann. Er verstehe nicht, weshalb sie ihn überhaupt geheiratet habe (Z. 218 ff.).