Auf Nachfrage gab die Beschwerdeführerin an, sie habe ihm gesagt, dass sie Schmerzen habe beim Ausführen der Positionen. Er habe darauf gesagt: «mou chum, mach mit» und so versucht, sie zum Mitmachen zu überreden. Zudem habe er gesagt, dass sie nicht mehr gut im Bett sei. Auf das Überreden hin habe sie ein bisschen mitgemacht. Sie sei nur zwischendurch zum Orgasmus gekommen (Z. 114 ff.). Nach dem erzwungenen Geschlechtsverkehr sei es auch zu einvernehmlichem Geschlechtsverkehr gekommen (Z. 128 ff.). Die Sexualität sei für sie beide wichtig gewesen (Z. 134 ff.).