Sie habe trotzdem gemusst (Z. 153 f.). Der Beschuldigte habe ihr gesagt, sie dürfe nie nein sagen, wenn er Geschlechtsverkehr von ihr wolle. Es sei mehrmals und regelmässig vorgekommen (Z. 159 ff.). Anlässlich der delegierten Einvernahme vom 5. Juni 2018 bestätigte sie ihre Aussagen vom 8. März 2018, wonach der Beschuldigte sie mehrmals und regelmässig zum Geschlechtsverkehr gezwungen habe (Z. 53 ff.). Weiter sagte sie auf Nachfrage aus, es sei ihr nicht wohl gewesen. Er habe sie fest gepackt und gesagt, es sei kein gutes Zeichen, wenn sie Nein sagen würde (Z. 75 ff.).