schwerdeführerin) am 16. Februar 2022 Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft ein und beantragte sinngemäss die Weiterführung des Verfahrens. Mit Schreiben vom 17. Februar 2022 liess die Staatsanwaltschaft der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) die Beschwerde sowie die Akten zur gesetzlichen Folgegebung zukommen. Der Verfahrensleiter der Beschwerdekammer eröffnete am 21. Februar 2022 ein Beschwerdeverfahren. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte in ihrer Stellungnahme vom 8. Februar 2022 die Abweisung der Beschwerde.