Mit Verfügung vom 12. Januar 2022 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Em- mental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen mehrfacher Vergewaltigung zwischen 2014 und 2017, mehrfacher Tätlichkeiten zwischen 2015 und 2017 sowie Drohung und Nötigung, begangen am 4. Dezember 2020, ein, nachdem das Verfahren mit Blick auf das Scheidungsverfahren zwischen den Parteien und der Möglichkeit einer aussergerichtlichen Einigung im Strafverfahren seit dem 3. Dezember 2019 sistiert gewesen war. Gegen die Einstellung reichte die Straf- und Zivilklägerin (nachfolgend: Be-