Dennoch kann ein vorzeitiger Massnahmenantritt einen Einfluss auf den Entscheid des Sachgerichts haben. Dies aus dem Grund, da durch den vorzeitigen Massnahmenantritt bereits erste Erfahrungen mit der voraussichtlich sachlich gebotenen Vollzugsform gesammelt werden können, welche dem Sachgericht als Entscheidhilfen dienen können (BGE 143 IV 160 E. 2.1; 136 IV 70 E. 2.4; 126 I 172 E. 3a; Urteil des Bundesgerichts 1B_599/2012 vom 9. November 2012 E. 2.2). 4.3 Dem Wortlaut von Art.