Urteile des Bundesgerichts 1B_292/2021 vom 17. Juni 2021 E. 3.4, 1B_55/2020 vom 21. Februar 2020 E. 2.3, 1B_443/2016 vom 12. Dezember 2016 E. 2.3 und 1B_178/ 2016 vom 7. Juni 2016 E. 3.3). Diese Rechtsprechung ist auch vorliegend einschlägig, zumal es dem Beschwerdeführer etwa dank seiner finanziellen Mittel möglich sein könnte, trotz einer Schriftensperre nach Brasilien zu reisen. Die angeordnete Haft erweist sich auch trotz der väterlichen Verpflichtungen des Beschwerdeführers als zumutbar.