4.3 Der Beschwerdeführer erklärt im vorliegenden Beschwerdeverfahren den Angriff auf den Polizeibeamten erneut mit seiner aussergewöhnlichen psychischen Verfassung aufgrund der bevorstehenden Geburt des eigenen Kindes und er stellt die Beweislage betreffend den Angriff auf D.________ weiterhin in Frage. Er macht mit anderen Worten keine neuen Erkenntnisse oder Tatsachen geltend, welche sich seit dem letzten Entscheid der Beschwerdekammer ergeben haben könnten.