Keinen Urheberschutz geniessen insbesondere Sprachwerke, denen es an der individuellen Gestaltung fehlt. Als Beispiele dafür werden in der Literatur namentlich Zeitungsannoncen und kurze Zeitungsmeldungen genannt. Dies sei auch dann der Fall, wenn der konkrete Text zwar statistisch einmalig sei, insgesamt aber doch als banale Zusammenstellung von Alltagsredewendungen oder als durch die Sachlogik vorgegeben erscheine (EGLOFF, in: Das neue Urheberrecht, Kommentar zum Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, 4. Aufl. 2020, Rz. 21 zu Art.