URG von Amtes wegen verfolgt. 6.3.2 Die Staatsanwaltschaft begründet die Einstellung des Verfahrens hinsichtlich der Urheberrechtsverletzung damit, dass der Werkbegriff des URG das Vorliegen einer geistigen Schöpfung der Kunst oder der Literatur, welche individuellen Charakter aufweist, verlange. Todesanzeigen seien jedoch immer nach einem ähnlichen Schema und mit ähnlichen Formulierungen verfasst. Selbst wenn die Anforderungen an die Individualität einer Todesanzeige sehr tief angesetzt würden, sei davon auszugehen, dass die Voraussetzung des Urheberrechtsschutzes nicht erfüllt seien.