11 Inserate nicht gefolgt werden. Die Beschwerdeführerin 2 rechne mit den durch die auf der Webseite aufgeschalteten Inseraten generierten Werbeeinnahmen. Dadurch, dass die Todesanzeigen der Beschwerdeführerin 2 unmittelbar nach deren Publikation auf einem anderen Webportal aufgeschaltet würden, verringerten sich die generierten Abrufe und damit die Werbeeinnahmen. 6.2.4 Die Beschuldigten erachten die Ausführungen in der Beschwerde auch diesbezüglich als nichtzutreffend.