Deswegen sowie aufgrund des zwischen den Beschuldigten und F.________ bestehenden Näheverhältnisses erscheinen weitere Ermittlungshandlungen zwecks Erhebung von Beweisen hinsichtlich einer allfälligen Absprachen zwischen den Beschuldigten (bzw. der G.________ AG) und F.________ (bzw. der M.________ AG) prüfenswert. Sodann ist eine Ausdehnung des Strafverfahrens auf F.________ zu prüfen. Sodann blieb im Beschwerdeverfahren unbestritten, dass nach wie vor Todesanzeigen der Beschwerdeführerin 2 auf dem «N.________» publiziert werden.