_» gefunden hätten. So sei es auch möglich, 8 dass die Todesanzeigen bspw. aus Printmedien übernommen worden seien. Zutreffend sei aber auch, dass der Account «L.________» systemtechnisch nach wie vor zugriffsberechtigt gewesen sei. Demnach habe keine Sicherheitsschranke überwunden werden müssen, um an die Daten zu kommen. Selbst wenn keine genaueren Abklärungen zum Verhältnis zwischen dem Zugriffsberechtigten F.___