5 4.2 Mit Verfügung vom 25. August 2021 (nachträglich verurkundet) eröffnete die Staatsanwaltschaft eine Untersuchung gegen die Beschuldigten als Organe der G.________ AG wegen unbefugter Datenbeschaffung, unbefugten Eindringens in ein Datenverarbeitungssystem, Verwertung fremder Leistungen sowie Urheberrechtsverletzung. Davor hatte die Staatsanwaltschaft der Kantonspolizei einen Ermittlungsauftrag zur Untersuchung der angezeigten «Hacking Delikte»; der entsprechende Bericht FDF datiert vom 14. September 2020 erteilt. In der Folge wurde F._____