Es habe auf der Hand gelegen, dass Ermittlungen wegen gröberen Verstössen im Gange seien und es sei für ihn kaum anzunehmen gewesen, dass sich diese nur gegen seine Ehefrau richteten. Ferner wäre es bei allfälligen Kollusionshandlungen darum gegangen, Abnehmer, Lieferanten und/oder Mittäter über drohende Ermittlungshandlungen zu informieren, Aussagen miteinander abzugleichen sowie möglicherweise allen Beteiligten zu empfehlen, weitere Deliktshandlungen aufgrund der laufenden Ermittlungen zu unterlassen. Diese Informationen hätten in den rund zwei Monaten Untersuchungshaft der Ehefrau durchaus fliessen können.