Weiter stehe es dem Beschwerdeführer frei, in jeder einzelnen Einvernahme Aussagen zu machen, wenn er dies wolle. Die Staatsanwaltschaft räumt ein, dass die Ermittlung der Auftraggeber im Drogenhandel bzw. der «Drogenbosse» jeweils ein schwieriges Unterfangen darstelle. Allerdings sei dies durchaus möglich und es sei dies mit allen Mitteln zu versuchen, da dies eine der Kernaufgaben der Staatsanwaltschaft sei.