Verschiedene Überwachungsmassnahmen seien über Monate hinweg durchgeführt worden (Observation, GPS-Überwachung des Fahrzeugs, Standortüberwachung des Mobiltelefons etc.). Mehrere Läufer seien im Rahmen dieser Ermittlungen festgenommen und verurteilt worden und würden nun ihre Haftstrafen absitzen. Die Ehefrau sei bereits zwei Monate vor der Inhaftierung des Beschwerdeführers in Haft genommen worden. Unter diesen Umständen erscheine es höchst unwahrscheinlich, dass weitere Ermittlungen überhaupt noch in Gange seien.