Die Staatsanwaltschaft führt in ihrem Antrag auf Verlängerung der Untersuchungshaft zur Kollusionsgefahr aus, dass die polizeilichen Ermittlungen noch im Gange seien. Der Beschwerdeführer sei erneut detailliert zu den ihm vorgeworfenen Sachverhalten zu befragen und seine Aussagen seien zu verifizieren. Der Umfang und die Zeitdauer seiner Tätigkeit im Drogenhandel seien noch immer abzuklären. Abnehmer seien zu eruieren und parteiöffentlich zu befragen. Der Beschwerdeführer sei zudem mit den Ergebnissen aus den durchgeführten Auswertungen des Mobiltelefons (etc.) zu konfrontieren.