Dabei hätten an diversen Orten im Fahrzeug Spuren von Kokain, Heroin, MDMA, Paracetamol und Nimetazepan gesichert werden können. Nachdem der Beschwerdeführer die Vorwürfe anfänglich bestritten hatte, erklärte er anlässlich seiner Einvernahme vom 17. Dezember 2021, dass die ihm vorgehaltenen Fahrten dazu gedient hätten, Geld bei einer Person zu holen und dieses einer anderen Person zu bringen. Er habe einfach die Säcke transportiert, aber nie angefasst oder hineingeschaut. Auch die Fahrten seiner Ehefrau seien solche Fahrten gewesen. Der Vorwurf lautet mithin auf mengenmässig qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz.