Während der Fahrt habe das Fahrzeug mehrmals angehalten, wobei jeweils eine Person kurz eingestiegen sei und das Fahrzeug sogleich wieder verlassen habe. Am Abend sei der Beschwerdeführer mit dem Audi A4 Avant unterwegs gewesen, als es zu einem Treffen mit einem unbekannten Mann gekommen sei. Die festgestellten Adressen (z.B. die J.________ (Strasse) in K.________ (Ort) und die L.________ (Strasse) in M.________ (Ort)) seien den Polizeibehörden bekannte sog. «Läufer-Domizile», an denen bereits albanische Drogenverkäufer hätten angehalten werden können.