Gemäss den erhobenen RTI Daten der Mobiltelefone von G.________ (Ehefrau des Beschwerdeführers) und des Beschwerdeführers seien beide zur fraglichen Zeit am 10. Mai 2021 mit dem Audi A4 Avant unterwegs gewesen. Am 3. November 2021 sei der Audi A4 Avant observiert worden. Dabei hätten die Ehefrau des Beschwerdeführers, eine unbekannte Frau als Beifahrerin und ein Kind im Fahrzeug festgestellt werden können. Während der Fahrt habe das Fahrzeug mehrmals angehalten, wobei jeweils eine Person kurz eingestiegen sei und das Fahrzeug sogleich wieder verlassen habe.