Das Regionale Zwangsmassnahmengericht Berner Jura- Seeland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) verlängerte die Untersuchungshaft mit Entscheid vom 4. Februar 2022 um drei Monate, d.h. bis zum 31. April 2022 (recte: 30. April 2022). Dagegen erhob der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, am 14. Februar 2022 Beschwerde. Er beantragt unter Kosten- und Entschädigungsfolgen, der angefochtene Entscheid sei aufzuheben und der Beschwerdeführer sei mit sofortiger Wirkung aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Eventualiter sei der angefochtene Entscheid zur Neubeurteilung zurückzuweisen.