1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Beschwerdeführer wurde am 1. November 2021 verhaftet und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Das Regionale Zwangsmassnahmengericht Berner Jura- Seeland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) verlängerte die Untersuchungshaft mit Entscheid vom 4. Februar 2022 um drei Monate, d.h. bis zum 31. April 2022 (recte: 30. April 2022).