Mir geht es einzig darum, dass dies nicht nochmal passiert.» beantwortet hat. Dass er auf eine Privatklage verzichten wollte, ergibt sich weiter aus seiner den rechtlichen Erläuterungen nachfolgenden Wiederholung, wonach es ihnen nur darum gehe zu verhindern, dass dies nicht noch weiteren Personen angetan werde (Einvernahmeprotokoll vom 1. November 2021, a.a.O., Z. 282 f.). Die Beschwerdekammer geht mit der Generalstaatsanwaltschaft einig, dass damit unmissverständlich zum Ausdruck gebracht worden ist, dass auf eine Privatklage verzichtet werde. Aus der verbalisierten Anmerkung, wonach die rechtliche Situation erläutert werde (Einvernahmeprotokoll, a.a.