Immerhin wurde die Polizei auch erst nach entsprechenden Überlegungen aufgesucht (Protokoll der Einvernahme des Beschwerdeführers vom 19. November 2021, Z. 235 f.). Am Ende der Einvernahme vom 1. November 2021 wurde der Beschwerdeführer gefragt, ob er gestützt auf das Vorgefallene Strafantrag/Privatklage stellen wolle, was er mit «Ich würde keinen Antrag stellen wollen. Mir geht es einzig darum, dass dies nicht nochmal passiert.» beantwortet hat.