Aus dem diesbezüglich protokollierten Verbal «Die rechtliche Situation wird erläutert.» lässt sich nichts Gegenteiliges schliessen (Einvernahmeprotokoll des Beschwerdeführers vom 1. November 2021, Z. 279). Der Inhalt resp. der Umfang der erfolgten Information muss nicht protokolliert werden, zumal der betroffenen Person – wie hier – das Formular «Strafantrag – Privatklage» zusätzlich vorgelegt wird und daraus die Folgen und rechtlichen Möglichkeiten in verständlicher Weise hervorgehen (vgl. BK 20 180 vom 26. Juni 2020 E. 5.1).