118 Abs. 2 StPO), aber im Nachhinein auf diese Stellung verzichten kann (Beschluss [Leitentscheid] des Obergerichts des Kantons Bern BK 16 79 vom 1. Juni 2016 E. 3.1 und 3.4; ferner – und auch zum Folgenden – Beschlüsse des Obergerichts des Kantons Bern BK 21 138 vom 31. Mai 2021 E. 7 und BK 20 180 vom 26. Juni 2020 E. 4.1). Im Strafprozess werden im Zusammenhang mit dem Strafantrag und einer Privatklage oft Formulare verwendet. Sie erleichtern nicht nur den Behörden die Entgegennahme von rechtserheblichen Erklärungen, sondern ermöglichen auch der betroffenen Person, ihre Anliegen unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen.