Für die Polizeibeamten sei erkennbar gewesen, dass er die Erläuterungen zum Formular nicht durchgelesen habe. Ohnehin sei er im Zeitpunkt der Einvernahme psychisch nicht in der Lage gewesen, einen solch weitreichenden Entscheid zu fällen. Das Vorgefallene habe sich in hohem Mass traumatisch ausgewirkt. Der Umstand, dass er vor dem Aufsuchen der Polizeiwache zuerst einmal habe gedanklich runterkommen müssen, bedeute einzig, dass er einen Tag gebraucht habe, um aus dem Zustand der absoluten Fassungslosigkeit zu erwachen. Davon, dass er nicht mehr unter Schock gestanden sei, könne nicht gesprochen werden.