Am 6. Dezember 2021 gab die Staatsanwaltschaft unter Hinweis auf das Formular «Strafantrag – Privatklage» bekannt, dass C.________ bereits unwiderruflich darauf verzichtet habe, sich als Privatkläger am Verfahren zu beteiligen, worauf die Rechtsvertretung um Erlass einer anfechtbaren Verfügung ersuchte. Daraufhin verfügte die Staatsanwaltschaft am 28. Januar 2022, dass C.________ im Verfahren gegen den Beschuldigten und unbekannte Täterschaft nicht als Privatkläger zugelassen werde.