Dass er über die ihm bekannten Adressen an die Abnehmer gelangen könnte, ist nicht ausgeschlossen. 6.5 Zusammengefasst bestehen somit ernsthafte Anhaltspunkte dafür, dass der Beschwerdeführer in Freiheit mit den im Drogenhandel involvierten Personen und allfälligen Abnehmern Kontakt aufnehmen und versuchen könnte, auf deren Aussageverhalten Einfluss zu nehmen. Mit der Verlängerung der Untersuchungshaft kann sichergestellt werden, dass er seine Situation im laufenden Strafverfahren nicht durch Absprachen verbessert und damit die Ziele der Untersuchung stören oder vereiteln könnte.