Nach ihrem Dafürhalten müsse nach wie vor von der Gefahr ausgegangen werden, dass sich der Beschwerdeführer mit den anderen mutmasslich involvierten Personen abspreche (so mit den ebenfalls Inhaftierten, dem Auftraggeber in Albanien, den weiteren Läufern, den Chauffeuren, den Abnehmern und den Lieferanten) und so die Wahrheitsfindung behindere. Das gelte umso mehr, als zur Abklärung seiner Rolle den Aussagen ein hohes Gewicht zukomme.