Demgegenüber beantragte die Staatsanwaltschaft in ihrem Haftverlängerungsantrag vom 21. Januar 2022 – ebenso wie in ihrer delegierten Stellungnahme vom 21. Februar 2022 – die Untersuchungshaft auch mit Blick auf die ihrer Ansicht nach bestehende Kollusionsgefahr. Nach ihrem Dafürhalten müsse nach wie vor von der Gefahr ausgegangen werden, dass sich der Beschwerdeführer mit den anderen mutmasslich involvierten Personen abspreche (so mit den ebenfalls Inhaftierten, dem Auftraggeber in Albanien, den weiteren Läufern, den Chauffeuren, den Abnehmern und den Lieferanten) und so die Wahrheitsfindung behindere.